Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikations- technologien an Schulen (IKT-RL)

Schule: „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“
Zuwendungsbescheid vom 23.05.2023

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Zugangs
zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen eine Zuwendung aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als nicht rückzahlbarer Zuschuss in
Form einer Vollfinanzierung, um die technischen Voraussetzungen für das Erreichen der
informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern.

Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, die Standardisierung der Grundinfrastruktur im
Schulbereich zu fördern, um den administrativen Aufwand zu optimieren. Insbesondere soll
mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung und entsprechenden eGovernement-Anwendungen den
Lehrern sowie Schülern ein besserer Zugang zu anwendungskonformen Innovationen
ermöglicht werden.