Hier finden Sie die Einverständniserklärung für die Selbsttests der Schüler.
Diese sollen mindestens einmal pro Woche, auf freiwillilger Basis, in der Schule durchgeführt werden. Nur, wenn diese Erklärung ausgefüllt vorliegt, darf der Test durchgeführt werden. Sollte dieser positiv ausfallen, müssen betroffene SchülerInnen umgehend von der Schule abgeholt werden und es muss ein PCR-Test folgen (Hausarzt, Testzentrum, …).